AGB

Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen für Fahrzeugdiagnosen, Codierungen, Softwarearbeiten, Steuergerätereparaturen, Nachrüstungen, Einbauleistungen sowie den Verkauf und Versand von Waren durch Codierung-Hamburg.de.

Codierung-Hamburg.de Inhaber: Arman Karapetjan
Dusiplatz 9
21035 Hamburg
Deutschland

Stand: 11. Oktober 2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Codierung-Hamburg.de, Inhaber Arman Karapetjan (nachfolgend „wir“ oder „uns“), und unseren Kunden.

Sie betreffen insbesondere Fahrzeugdiagnosen, Codierungen, Software- und Programmierarbeiten, Steuergerätereparaturen, Nachrüstungen, den Einbau von Fahrzeugteilen sowie den Verkauf und Versand von Waren.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Gegenüber Unternehmern gelten abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

Angebot, Auftrag und Leistungsumfang

Angaben auf unserer Webseite sowie allgemeine Preis- und Leistungsinformationen stellen noch kein verbindliches Angebot für ein bestimmtes Fahrzeug dar.

Ein Vertrag kommt durch unsere Annahme eines Auftrags zustande, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der ausdrücklich beauftragten Arbeiten.

Maßgeblich sind die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen, Preise und sonstigen Bedingungen.

Ob eine Fahrzeugfunktion aktiviert, ein Steuergerät programmiert oder eine Nachrüstung durchgeführt werden kann, hängt unter anderem von Fahrzeugausstattung, Hardware, Softwarestand und technischem Zustand des Fahrzeugs ab.

Welcher Erfolg geschuldet ist, bestimmt sich nach dem vereinbarten Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften. Eine technische Vorabeinschätzung allein stellt noch keine Zusage über das endgültige Ergebnis dar. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

Zeigt sich während der Arbeiten, dass weitere Maßnahmen oder zusätzliche Kosten erforderlich sind, stimmen wir diese vor ihrer Durchführung mit dem Kunden ab. Ohne entsprechende Zustimmung führen wir keine zusätzlichen kostenpflichtigen Arbeiten aus.

Eine ausdrücklich beauftragte und erbrachte Diagnose oder technische Prüfung ist auch dann zu vergüten, wenn eine anschließende Reparatur, Codierung oder Freischaltung nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Vergütung vor Auftragserteilung vereinbart wurde.

Mitwirkung des Kunden und kundenseitig gestellte Teile

Der Kunde teilt uns die ihm bekannten, für den Auftrag relevanten Umstände mit. Dazu gehören insbesondere bekannte Defekte, Vorschäden, Umbauten, frühere Codierungen, Softwareänderungen sowie andere relevante Veränderungen an der Fahrzeugelektronik.

Für Arbeiten am Fahrzeug stellt der Kunde das Fahrzeug, die erforderlichen Schlüssel und vereinbarte Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung.

Soweit für die beauftragten Arbeiten erforderlich, sorgt der Kunde vorab für eine geeignete Sicherung persönlicher Daten im Fahrzeug. Auf einen für uns konkret erkennbaren Bedarf zur Datensicherung weisen wir hin.

Bei vom Kunden bereitgestellten Teilen, Geräten oder Nachrüstsätzen prüfen wir deren Eignung nur in dem für den vereinbarten Auftrag erforderlichen und zumutbaren Umfang.

Für Mängel der vom Kunden bereitgestellten Teile selbst stehen wir nicht ein, soweit wir diese Mängel nicht zu vertreten haben.

Unsere gesetzlichen Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten sowie die Haftung für Fehler bei der von uns erbrachten Einbau-, Reparatur- oder Programmierleistung bleiben unberührt.

Termine, Leistungszeit und Versand

Termine und Bearbeitungszeiten sind verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Unverbindliche Zeitangaben dienen der Orientierung.

Sollten sich Verzögerungen beispielsweise durch die Ersatzteilbeschaffung, zusätzliche Diagnosearbeiten oder unerwartete technische Schwierigkeiten ergeben, informieren wir den Kunden, sobald die Verzögerung für uns erkennbar wird.

Gesetzliche Rechte bei Leistungsverzögerungen und Verzug bleiben bestehen.

Versandkosten und eine gegebenenfalls vereinbarte Transportversicherung werden vor Vertragsschluss mitgeteilt beziehungsweise vereinbart.

Bei Warenkäufen durch Verbraucher gelten für Lieferung und Transportgefahr die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Unternehmern richtet sich der Gefahrübergang ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern keine zulässige individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Für vom Kunden an uns versandte Steuergeräte, Bauteile oder andere Gegenstände ist grundsätzlich eine geeignete und transportsichere Verpackung erforderlich. Unsere Haftung für eigenes Verschulden bleibt unberührt.

Preise, Anzahlungen und Zahlung

Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie als konkrete Leistungs- oder Warenpreise angegeben werden.

Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweilige Preisvereinbarung.

Bei Aufträgen, für die besondere oder fahrzeugbezogene Teile beschafft werden müssen, können wir eine Anzahlung vereinbaren.

Die Höhe der Anzahlung, der Zahlungszeitpunkt und gegebenenfalls besondere Bestellbedingungen werden vor der Teilebestellung mit dem Kunden abgestimmt.

Geleistete Anzahlungen werden auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet. Gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung bleiben unberührt.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, richtet sich die Fälligkeit der Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei Werkleistungen nach den Regeln zur Abnahme und bei Warenkäufen nach den Vorschriften über die Kaufpreiszahlung.

Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte des Kunden bleiben bestehen.

Abnahme, Gewährleistung und Mängelrechte

Bei Werkleistungen, insbesondere Reparaturen, Einbauten und Arbeiten mit einem vereinbarten Erfolg, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme.

Nach Fertigstellung können wir den Kunden zur Abnahme auffordern. Für die gesetzliche Abnahmefiktion gelten die Voraussetzungen des § 640 BGB.

Bei Verbrauchern ist insbesondere der gesetzlich erforderliche Hinweis in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Mangelangabe verweigerten Abnahme zu beachten.

Für Mängel an von uns verkauften Waren und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen.

Der Kunde soll uns einen vermuteten Mangel möglichst zeitnah schildern und Gelegenheit zur Prüfung sowie zur gesetzlich vorgesehenen Nacherfüllung geben.

Die Geltendmachung gesetzlicher Mängelrechte ist nicht an eine pauschale 14-Tage-Frist oder eine besondere Mitteilungsform gebunden.

Für Kaufleute bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt.

Eine selbstständige Garantie besteht nur, wenn diese für die konkrete Ware oder Leistung ausdrücklich zugesagt wurde. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine solche Garantie nicht eingeschränkt.

Fahrzeugzulassung, Betriebserlaubnis und Softwareänderungen

Änderungen an Fahrzeugen, Steuergeräten oder deren Software können Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis, erforderliche Abnahmen, Eintragungen, das Emissionsverhalten, die Herstellergarantie oder den Versicherungsschutz haben.

Welche Folgen im Einzelfall eintreten, hängt von der konkreten Änderung und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ab.

Wir führen nur Arbeiten aus, die nach den für den jeweiligen Auftrag maßgeblichen Vorschriften zulässig sind.

Erforderliche Gutachten, Nachweise, technische Abnahmen oder behördliche Eintragungen sind nur dann Teil unseres Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur entsprechend den geltenden Vorschriften einsetzen.

Unsere gesetzlichen Prüf-, Aufklärungs- und Hinweispflichten sowie unsere Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleiben bestehen.

Herstellerupdates, spätere Softwareaktualisierungen oder der Austausch von Steuergeräten können zuvor geänderte Einstellungen und Codierungen beeinflussen.

Für die rechtliche Bewertung solcher nachträglichen Änderungen und etwaige Ansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine dauerhafte Unveränderlichkeit der Fahrzeugsoftware wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Haftung, insbesondere für Einbau- und Motorschäden

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Unberührt bleiben außerdem eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Einbau-, Steuergeräte- und Motorschäden: Für Schäden, die durch einen von uns fehlerhaft ausgeführten Einbau, eine fehlerhafte Reparatur, Codierung oder Programmierung oder durch die Verletzung gesetzlicher Prüf- und Hinweispflichten entstehen, richtet sich unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen und den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung für Schäden an anderen Fahrzeugteilen oder für Folgeschäden besteht im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, wird nicht übernommen.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast ist damit nicht verbunden.

Eigentumsvorbehalt

Von uns verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum.

Weitergehende Rechte an zur Reparatur oder Bearbeitung übergebenen Fahrzeugen, Steuergeräten oder sonstigen Teilen ergeben sich nur aus den gesetzlichen Bestimmungen oder einer gesonderten zulässigen Vereinbarung.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Schließt ein Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen und steht ihm hierfür ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, informieren wir ihn vor Vertragsschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Diese AGB ersetzen weder eine erforderliche Widerrufsbelehrung noch das gegebenenfalls bereitzustellende Muster-Widerrufsformular.

Ob ein Widerrufsrecht im Einzelfall besteht, ob gesetzliche Ausnahmen eingreifen und wann ein Widerrufsrecht erlischt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, beachten wir die hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen, einschließlich gegebenenfalls notwendiger ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung des Verbrauchers.

Soweit bei einem über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzvertrag eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB erforderlich ist, gelten hierfür die gesetzlichen Anforderungen.

Hinweis: Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Vorrang haben.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrags insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Codierung-Hamburg.de
Arman von Codierung-Hamburg.de
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Hallo und herzlich willkommen!

Vielen Dank für dein Interesse an Codierung-Hamburg. Gerne unterstütze ich dich bei deinem Anliegen.

Bitte sende mir eine kurze Beschreibung zusammen mit Fahrzeugmodell, Baujahr und der 17-stelligen Fahrgestellnummer (FIN) . So kann ich die Möglichkeiten für dein Fahrzeug gezielt prüfen.

Ich melde mich zeitnah persönlich bei dir.

Viele Grüße
Arman